Verfolgung von Angriffen durch Tiere

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

    Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

    • Menschen
    • anderen Tiere oder
    • die Verkehrssicherheit

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hungen

    Hier Online Service der Stadt Hungen nutzen

  • Teaser

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

  • Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

    Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
     


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende