Erweiterte Melderegisterauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hungen

    Online Antrag Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung



  • Teaser

    Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 – 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

  • Herausgebende Stelle

    Dr. Laier, RL VII2


An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende