Gehwegschäden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.


An wen muss ich mich wenden?

Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende