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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Katharina Benderstellvertr. Fachbereichsleitung