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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für - Stadt HungenWelche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lea-Marie Macht
- Frau Katja ReitzBereichsleiterin 22
- Frau Larissa Wagner
- Frau Petra Walther