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Amtliche Bekanntmachung: Betr.: Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2021
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 28.183.417 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.649.257 EUR |
mit einem Saldo von | 534.160 EUR |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 7.500 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 280.000 EUR |
Mit einem Saldo von | 0 EUR |
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mit einem Überschuss von | 261.660 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
1.503.273 EUR |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.578.700 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.437.450 EUR |
mit einem Saldo von | -858.750 EUR |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 858.750 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.204.050 EUR |
mit einem Saldo von | -345.300 EUR |
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mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von festgesetzt. | 299.223 EUR |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 858.750 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.325.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H
2. Gewerbesteuer auf 440 v.H
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf den Bürgermeister, bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Magistrat übertragen.
Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.
§ 9
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen sowie die Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget und werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Der Magistrat der Stadt Hungen
W e n g o r s c h
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich der Stadt Hungen unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen und Hinweise die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. zu den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
858.750 €
(in Worten: achthundertachtundfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.325.000 €
(in Worten: eine Million dreihundertfünfundzwanzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
3. zum in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
3.000.000 €
(in Worten: drei Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO;
Gießen, den 13.08.2021
Regierungspräsidium Gießen
Gz.: RPGI-13-03m0300/5-2015/27
In Vertretung
Becker
und
Genehmigung
für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Hungen“ auf der Grundlage des durch die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Hungen am 24.06.2021 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2021:
1. Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von
2.165.000 €
(in Worten: zwei Millionen einhundertfünfundsechzigtausend Euro)
2. Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO erteile ich die Genehmigung für vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
465.000 €
(in Worten: vierhundertfünfundsechzigtausend Euro)
3. Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von
4.000.000 €
(in Worten: vier Millionen Euro)
Gießen, den 13.08.2021
Regierungspräsidium Gießen
Gz.: RPGI-13-03m0300/5-2015/27
In Vertretung
Becker
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt zur Einsichtnahme
vom 23. bis 27. August sowie vom 30. bis 31. August 2021
während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen,
– Empfang – öffentlich aus.
35410 Hungen, den 17. August 2021
DER MAGISTRAT DER STADT HUNGEN
gez. Wengorsch, Bürgermeister