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Flurbereinigungsverfahren Nidda
Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärungsversammlung zum 5. Änderungsbeschluss
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel.: (06042) 9612-0, Fax: (0611) 327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Am 11. März 1976 erfolgte die Einleitung des 638 ha großen Flurbereinigungsverfahrens Nidda nach § 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch das Landeskulturamt Hessen. Die Ziele für das Flurbereinigungsverfahren sind damals unter anderem mit der Verbesserung der Agrarstruktur und der Vorflut festgelegt worden.
Um die nachteiligen Auswirkungen (z.B. Änderung des Wirtschaftswegenetzes, Wegfall von Straßenzufahrten) durch den Ausbau der Bundesstraße B 457 (Nidda-Ranstadt) und der Landesstraße L 3184 (Nidda-Wallernhausen) zu minimieren bzw. zu beheben, wurden das Verfahrensgebiet und die Ziele durch den 1. Änderungsbeschluss vom 24.05.1984 angepasst.
Mit dem 5. Änderungsbeschluss sollen die Begrenzung des Verfahrensgebietes und die Verfahrensart von § 1 FlurbG in § 86 FlurbG geändert werden.
Die Waldgebiete sowie hauptsächlich durch Hecken und Bäume bewachsene Bereiche werden aus dem Verfahrensgebiet ausgeschlossen. Eine Neugestaltung oder Neuordnung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ist in diesen Bereichen nicht möglich. Ebenfalls betreffen dies Bereiche in der Nähe der Ortslage.
Die auszuschließenden Bereiche sind daher für die Ziele des Verfahrens entbehrlich.
Weiterhin werden Bereiche zugezogen, welche für die weitere Bodenordnung erforderlich sind. Die Stadt Nidda beabsichtigt, Flächen für Uferrandstreifen entlang der Nidda im Bereich der Gemarkung Kohden, in der Flur 5 nordwestlich der Nidda auszuweisen. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen die Voraussetzungen zur Ausweisung von Uferrandstreifen geschaffen werden.
Die neu geplante Abgrenzung des Verfahrensgebiets ist aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte ersichtlich.
Nach § 8 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 FlurbG sind die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer als Beteiligte in geeigneter Weise über die erhebliche Verfahrensgebietsänderung und der Änderung der Verfahrensart aufzuklären.
Zu diesem Zweck findet am
Donnerstag, den 19.05.2022 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Nidda, Großer Saal,
Hinter dem Brauhaus 15, 63667 Nidda
eine Informationsveranstaltung statt. Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Büdingen werden über Zweck und Ablauf des Verfahrens informieren und die Mitwirkungsmöglichkeiten und Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer erläutern.
Die Informationen zur Aufklärungsversammlung zum 5. Änderungsbeschluss sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/F702.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutzhinweis_flurbereinigungsverfahren-afb-buedingen eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Kaiser