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1. Änderung der Entwässerungssatzung
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBI. l S. 114) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2016, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 357) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen in der Sitzung am 18. März 2025 folgende
1. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)
beschlossen:
Artikel 1
Die nachstehend aufgeführten Paragraphen werden wie folgt geändert:
§ 28 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben
Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Brutto-Gebühr beträgt pro angefangenem m³
a. für das Stadtgebiet und die Stadtteile pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm)
- Innenbereich – 150,61 €
und
b. für Wochenendgebiete der Stadt je Grube bis 3 m³
Außenbereich – 218,72 € (inkl. einer Schlauchlänge bis 20 laufenden Meter von der Grube bis zum Fahrzeug)
c. und jeder weitere m³
34,06 € (inkl. einer Schlauchlänge bis 20 laufenden Meter von der Grube bis zum Fahrzeug)
d. Für jeden weiteren laufenden Meter Schlauchlänge bis zur Grube ist
1,85 € zusätzlich zu entrichten.
§ 29 Verwaltungsgebühr
- Für jede Einstellung einschließlich Verplombung, Prüfung und Abnahme privater Wasser- und Abwasserzähler nach § 27 Absatz 5 durch die Stadt ist eine Verwaltungsgebühr von 59,00 EUR zu zahlen.
Artikel 2
Die 1. Änderung der Entwässerungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hungen, den 18. März 2025
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. W e n g o r s c h
Bürgermeister