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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Hungen vom 18. März 2025
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) und der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134) geändert worden ist, erlässt die Stadt Hungen folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Hungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Hungen vom 26. März 2014, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hungen, den 18. März 2025
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. W e n g o r s c h
Bürgermeister