Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI | S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.02.2023 (GVBI, | S. 90, 93) und der §§ 1, 2 ,3 und 10 des Gesetzes über kommunale
Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBI. | S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBI. | S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Hungen am 21.11.2024 die folgende 8. Änderung der Bade- und Gebührenordnung
für das Freischwimmbad der Stadt Hungen beschlossen:
Artikel 1
Der nachstehend aufgeführte Paragraph wird wie folgt neu gefasst:
§ 15 Gebühren
Für die laufende Unterhaltung des Schwimmbades wird ein Eintrittsgeld erhoben.
Der Eintrittspreis beträgt:
a) Tageskarten
1. für Erwachsene 4,50 Euro
2. für Kinder, Schüler, Jugendliche (von 3 bis 17 Jahren),
Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis 2,70 Euro
b) Zehnerkarten
1. für Erwachsene 35,00 Euro
2. für Kinder, Schüler, Jugendliche (von 3 bis 17 Jahren),
Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis 20,00 Euro
c) Jahresdauerkarten
1. für Erwachsene 70,00 Euro
2. für Kinder, Schüler, Jugendliche (von 3 bis 17 Jahren),
Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis 40,00 Euro
d) Familiendauerkarten
begrenzt auf 2 Erwachsene und max. 3 Kinder 121,00 Euro
für jedes weitere Kind 11,00 Euro
e) Sonstige Tarife
1. für geschlossene Schulklassen außerhalb des Einzugsbereiches
der Großgemeinde Hungen, je Schüler/je Lehrkraft 1,10 Euro
2. für geschlossene Schulklassen aus dem Einzugsbereich
der Großgemeinde Hungen, je Schüler/je Lehrkraft gebührenfrei
3. Hungenern Mitbürgerinnen und Mitbürger im Leistungsbezug (Bürgergeld vom Jobcenter, Wohngeld vom Sozialamt, Sozialhilfe vom Sozialamt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt) gewährt die Stadt Hungen einen reduzierten Eintrittspreis für das Freibad. Hierzu können Anspruchsberechtigte unter Vorlage der Leistungsberechtigung 10er und Dauerkarten für Kinder, Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Bürgerbüro der Stadt Hungen erwerben.
a) Zehnerkarten für Erwachsene 17,50 Euro
b) Jahresdauerkarten für Erwachsene 35,00 Euro
c) Zehnerkarten für Kinder, Schüler Jugendliche (von 3- 17 Jahren) 10,00 Euro
d) Jahresdauerkarten für Kinder, Schüler, Jugendliche (von 3- 17 Jahren) 20,00 Euro
f) Sonstige Gebühren
1. Liegen Mietpreis (Pfand: 10,00 Euro) 3,00 Euro
2. Warmduschen 0,60 Euro
3. Sonnenschirm groß (Pfand: 5,00 Euro) 3,00 Euro
4. Sonnenschirm klein (Pfand: 5,00 Euro) 2,00 Euro
5. Wertschließfächer (Pfand: 3,00 Euro) 0,50 Euro
Artikel 2
Die 8. Änderung der Bade- und Gebührenordnung für das Freischwimmbad der Stadt
Hungen tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Hungen, den 05.12.2024 Der Magistrat der Stadt Hungen
gez.
Wengorsch
Bürgermeister
5. Dezember 2024 von Hartmut Ritter