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Hebesatzsatzung der Stadt Hungen
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 480 %
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %
- für die Gewerbesteuer 450 %.
§ 2 Gültigkeit
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hungen, den 22. November 2024
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. Wengorsch
Bürgermeister