Rathaus Rückansicht mit Sommerblumen

rATHAUS & Politik

Hebesatzsatzung der Stadt Hungen

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt

festgesetzt:

  1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            480 %
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                    390 %
  3. für die Gewerbesteuer                                                                                                             450 %.

 

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

 

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Hungen, den 22. November 2024

Der Magistrat der Stadt Hungen

 

gez. Wengorsch

Bürgermeister