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I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 34.561.402 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 33.430.152 EUR |
mit einem Saldo von | 1.131.250 EUR |
|
|
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 1.131.250 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
1.628.985 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 625.960 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.851.353 EUR |
mit einem Saldo von | -6.225.393 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 725.500 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.358.890 EUR |
mit einem Saldo von | -633.390 EUR |
|
|
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
| -5.229.798 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 725.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.529.900 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 490 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 450 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf den Bürgermeister, bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Magistrat übertragen.
Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.
§ 9
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen sowie die Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget und werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez.
W e n g o r s c h
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
„Hiermit genehmige ich der Stadt Hungen unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Hinweise und Auflagen gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung in § 6 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 am 30.04.2024 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept;
- Die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
725.500 €
(in Worten: siebenhundertfünfundzwanzigtausendfünfhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
- die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.529.900 €
(in Worten: Drei Million fünfhundertneunundzwanzigtausendneunhundert Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
- den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
4.000.000 €
(in Worten: Vier Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Gießen, den 28. Juni 2024
Regierungspräsidium Gießen
In Vertretung
Becker
komm. Regierungsvizepräsident
und
Genehmigung
für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Hungen“ auf der Grundlage des durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen am 30.04.2024 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024:
- Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von
3.557.000 €
(in Worten: Drei Million fünfhundertsiebenundfünfzigtausend Euro);
- Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von
4.000.000 €
(in Worten: Vier Millionen Euro).
Gießen, den 28. Juni 2024
Regierungspräsidium Gießen
In Vertretung
Becker
komm. Regierungsvizepräsident“
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme
vom 15. Juli bis 23. Juli 2024
während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen,
– Empfang – öffentlich aus.
35410 Hungen, den 01.07.2024
DER MAGISTRAT DER STADT HUNGEN
gez. Wengorsch, Bürgermeister