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Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen zum 31.12.2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihren Sitzungen am 30.04.2024 und am 17.12.2024 beschlossen, den Jahresabschluss 2020 gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 9 Nr. 11 der Betriebssatzung der Stadtwerke Hungen vom 10.01.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 24.08.2017 zu genehmigen und

  1. den Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung von 38.714,91 EUR zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden.
  2. den Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 177.314,06 EUR zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden
  3. den Jahresgewinn in Höhe von 266.313,34 EUR des Betriebszweiges Photovoltaik in Höhe von 92.575,84 EUR in die Rücklage einzustellen und in Höhe von 150.000 EUR an die Stadt Hungen auszuschütten.
  4. den Jahresverslust des Betriebszweiges sozialer Wohnungsbau in Höhe von 84.395,08 EUR zunächst auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsleitung wird gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

Als Ergebnis ihrer Prüfung erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann u. Partner AG dem Jahresabschluss 2020 am 18. April 2023 folgenden Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hungen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“

Dreieich, 18. April 2023

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. MSc. Marcel Kempf

gez. Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2020 der Stadtwerke Hungen liegen gem. § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) zur Einsichtnahme vom 11. Januar 2025 bis 18. Januar 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstr. 7, 35410 Hungen im Raum DG 02 öffentlich aus.

Hungen, 18. Dezember 2024                                     

Stadtwerke Hungen

gez.: S t r a c k, Kfm. Betriebsleiterin