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Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen zum 31.12.2021

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 beschlossen, den Jahresabschluss 2021 gemäß § 9 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hungen vom 10.01.2003 zu genehmigen und

  1. den Jahresverlust des Betriebszweiges Wasserversorgung von 83.427,85 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
  2. den Jahresverlust des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 3.470,96 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
  3. den Jahresgewinn des Betriebszweigs Photovoltaik in Höhe von 211.530,44 EUR in die Rücklage einzustellen
  4. den Jahresverslust des Betriebszweiges sozialer Wohnungsbau in Höhe von 139.288,70 EUR zunächst mit dem Verlustvortrag von 29.700,34 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsleitung wird gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

Es wird weiterhin beschlossen, dass (entgegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2012) aus dem Gewinn des Betriebszweiges Photovoltaik eine Ausschüttung aus der Rücklage in Höhe von 89.500,00 EUR erfolgt. Die zu entrichtende Körperschaftssteuer und der darauf entstehende Solidaritätszuschlag sind durch den Betriebszweig Photovoltaik zu tragen.

 

Als Ergebnis ihrer Prüfung erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann u. Partner AG dem Jahresabschluss 2021 am 6.05.2024 folgenden Bestätigungsvermerk:

 

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hungen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“

 

 

Dreieich, 6. Mai 2024

 

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. MSc. Marcel Kempf

gez. Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser

 

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2021 der Stadtwerke Hungen liegen gem. § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) zur Einsichtnahme vom

 

11. Oktober bis 18. Oktober 2024

 

während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstr. 7, 35410 Hungen im Raum DG 02 öffentlich aus.

 

 

Hungen, 02. Oktober 2024                                               Stadtwerke Hungen

                                                                                          gez.: S t r a c k, Kfm. Betriebsleiterin