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Öffentliche Bekanntmachung: Wahlhelfer gesucht Stadt Hungen

Die Wahlvorstände treten am Wahlsonntag, 14.03.2021 zusammen.

 

Die Auszählungswahlvorstände treten am, 15., 16. und evtl. 17.03.2021 zusammen.

 

Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung, und ermittelt, nach Schluss der Stimmabgabe, das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

 

Der Auszählungswahlvorstand wertet an den Tagen nach der Wahl die abgegebenen Stimmzettel aus und erfasst diese.

 

Voraussetzungen für die Übernahme eines Wahlehrenamts sind:

 

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger
  3. Kein Ausschluss vom Wahlrecht
  4. Mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde wohnhaft

 

Die Tätigkeit des Wahlvorstandes findet am 14.03.2021 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Im Anschluss findet die Ergebnisermittlung statt. Der Wahlvorstand arbeitet in Schichten ab 07.30 Uhr, die im Vorfeld festgelegt werden können. Bei der Ergebnisermittlung müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Für die Ausübung dieses Wahlehrenamtes wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 € am Wahltag ausgezahlt.

 

Die Tätigkeit des Auszählungswahlvorstandes findet am 15., 16. und evtl. 17.03.2021 in der Zeit von 08:00 bis 16:30 Uhr statt. Für die Ausübung dieses Wahlehrenamtes wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 € pro Tag ausgezahlt.

 

Interessenten melden sich bitte schriftlich bei dem Wahlamt der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen oder telefonisch unter der Rufnummer (06402) 85-37. Gerne auch per E-Mail an: ksubbotin@hungen.de

 

Hier können Sie auch weitere Informationen über die Wahlehrenämter erhalten.

 

 

Wahlamt der Stadt Hungen                                                                        Hungen, 23.12.2020

Die Wahlleiterin

gez. Subbotin