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Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Polizeidienst für die Stadt Hungen gesucht
Die Polizei kann ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber:
- mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt ist,
- gesundheitlich in der Lage ist, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und
- nach seiner/ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheint, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.
Die Polizei kann Bewerberinnen und Bewerber nur in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn
- sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten
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- sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 50 Stunden. Sie findet zeitlich so statt, dass auch Berufstätige die Möglichkeit haben daran teilzunehmen. Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür die im Rahmen des öffentlichen Dienstes übliche Aufwandsentschädigung.
Zur Verstärkung des Teams suchen die Polizei Mittelhessen und die Stadt Hungen weitere Helferinnen und Helfer. Das Auswahlverfahren soll noch in diesem Jahr und die Ausbildung noch bis zum Frühjahr 2025 stattfinden.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat und im Team der Polizei und des Freiwilligen Polizeidienstes in Hungen mitarbeiten möchte, kann die Bewerbung an die nachfolgende Anschrift der Polizeidirektion in Gießen übermitteln. Hier gibt es auch weiterführende Information zum Thema:
Polizeidirektion Gießen
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Herr KHK Greif - Telefon: 0641/7006-3063
E-Mail: PD-GI.PPMH@polizei.hessen.de