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Feiertagsgesetz beachten
Das Feiertagsgesetz bezweckt, die gesetzlichen Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ zu schützen. Daher sind an den gesetzlichen Feiertagen alle Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe der gesetzlichen Feiertage zu beeinträchtigen.
Wer rund um die anstehenden Osterfeiertage also entsprechende Veranstaltungen oder Geschäftsöffnungen vorsieht, sollte sich mit der Rechtlage in diesem Bereich vertraut machen, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und eine Beendigung seines Handelns die Folge sind.
Die Regelungen im Hessischen Feiertagsgesetz umfassen nicht nur öffentliche Tanzveranstaltungen, sondern insgesamt öffentliche Veranstaltung, sogar gewerblich sportlicher Art. Dabei sind je nach Tag (Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag) verschiedenste – auch zeitliche – Regularien zu beachten.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, um frühzeitig eine Klärung im Einzelfall herbeiführen zu können.
Bürgermeister Wengorsch bitte um Beachtung.