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Parken Am Grassee neu strukturiert
Ein zugeparkter Wendehammer, Busse, die aufgrund parkender Fahrzeuge nicht passieren konnten, die Feuerwehr, deren Ausfahrt zugeparkt wurde und Kinder, deren Sicherheit durch Elterntaxis gefährdet waren – es gab viele Gründe, warum die Straßenverkehrsbehörde die Notwendigkeit sah, die Parksituation in der Straße „am Grassee“einmal komplett zu überprüfen und auf die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.
Die Neugestaltung der Parkflächen sieht nun folgendes vor:
- Das Halten und Parken am Fahrbahnrand vor der Stadthalle ist nicht mehr erlaubt. Dies stellt zum einen sicher, dass die zur Grundschule fahrenden Busse ohne Behinderung passieren können, zum anderern wird der Blick der Fahrzeugführer, die auf den Parkplatz der Stadthalle fahren, nicht mehr durch die parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt. Damit verringert sich die Gefahr, dass die dort auf dem Bürgersteig entlanglaufenden Personen, insbesondere Kinder, hinter den parkenden Autos übersehen werden. Zudem haben auch andere Großfahrzeuge, etwa Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr, jederzeit die Möglichkeit ungehindert die Straße zu passieren.
- Das Halten und Parken im Wendehammer ist und bleibt nach wie vor verboten. Nicht nur die Busse benötigen den Wendehammer, um dort die Grundschüler aussteigen zu lassen, auch andere in die Sackgasse einfahrende Fahrzeugführer müssen die Möglichkeit haben, hier mit dem Fahrzeug zu wenden. Eltern die ihre Kinder in die Schule fahren, können die Kinder auf dem Parkplatz der Stadthalle aussteigen lassen oder haben die Möglichkeit, die neu eingerichtete Kurzparkmöglichkeit vor dem Kindergarten zu nutzen. Beim Wenden ist zu beachten, dass nicht vor dem Wendehammer (Baum) gedreht wird, sondern der Wendehammer zu durchfahren ist. Durch das Wenden vor dem Baum, kam es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen unter den Fahrzeugführern. Sowohl die Beschilderung (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts), als auch zukünftig eine Sperrefläche, werden dies noch einmal verdeutlichen.
- Im Bereich vor dem Kindergarten und einen Teil des Feuerwehrgrundstückes entlang, haben Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten oder die Schule bringen, nun die Möglichkeit zu halten oder kurz zu parken. Die Parkzeit wurde auf maximal 15 Minuten (mit Parkscheibe) begrenzt, um die Parkflächen auch wirklich als Hol- und Bringzone freizuhalten und nicht von Dauerparken belegt zu haben.
- Vor der Feuerwehrausfahrt, im Schwenkbereich davor und wie schon beschrieben gegenüber, bleibt das Halten und Parken weiterhin verboten. Es muss gewährleistet sein, dass auch die Großeinsatzfahrzeuge jederzeit zur notwendigen Hilfeleistung ausrücken können.
Im Sinne des Verständnisses für die teilweise neu eingeführten Maßnahmen, bittet die Straßenverkehrsbehörde um Beachtung. Das Ordnungsamt wird regelmäßig Kontrollen durchführen und dabei auch Verwarnungsgelder aussprechen, sollte dies erforderlich sein.