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Grundsteuer Reform & Grundsteuer Rechner
Grundsteuer Reform
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze erhoben. Die Stadt Hungen verfügt über eine Hebesatzsatzung, die am 21.11.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Diese beinhaltet die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer.
Seitens des Gesetzgebers wurde für die Festsetzung der Hebesätze empfohlen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll - zu beachten ist hier aber, dass sich die einzelnen Grundsteuerzahlungen ändern können.
Für Hungen wurde seitens des Finanzministeriums für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 477,93 % Punkten und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 383,20 % Punkten empfohlen, um einen gleich hohen Ertrag für das Jahr 2025 im Vergleich zum aktuellen Jahr zu erzielen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich dafür ausgesprochen dieser Empfehlung überwiegend zu folgen und die Hebesätze für das Jahr 2025 so anzupassen, dass für die Gemeinde Aufkommensneutralität besteht.
In der Sitzung am 21.11.2024 wurde eine Hebesatzsatzung beschlossen. Hier wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B neu festgesetzt.
Aufgrund dieses Beschlusses sinken die Grundsteuerhebesätze zunächst ab dem 01.01.2025.
Grundsteuer A:
bis zum 31.12.2024 Hebesatz 490 % - ab dem 01.01.2025 Hebesatz 480 %
Grundsteuer B:
bis zum 31.12.2024 Hebesatz 550 % - ab dem 01.01.2025 Hebesatz 390 %
Hinweis:
Die am 21.11.2024 beschlossenen Hebesätze sind von der kommunalen Finanzaufsicht noch nicht genehmigt, sodass hier bis zum 30.06.2025 eine Neufestsetzung/ Anhebung ggf. erfolgen wird.
Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag; sowie der Hebesatz der Gemeinde benötigt.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und wurde im Grundsteuermessbescheid den Grundstückseigentümer mitgeteilt.
Unterscheidung Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker).
Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben.
Hebesätze der Stadt Hungen zum 01.01.2025
- Grundsteuer A: 480 Prozent
- Grundsteuer B: 390 Prozent
Berechnung
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (%) ergibt die künftige Grundsteuer.
Für die Grundsteuerschuldner wird es in der Regel zu Veränderungen bei der Grundsteuerhöhe ab dem Jahr 2025 kommen. Es kann sowohl zu einer höheren Grundsteuerfeststellung als auch zu einer niedrigeren kommen.
Ermittlung der individuellen Grundsteuer
Bitte in den Rechner den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eingeben. Die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 wird automatisch ermittelt.
Grundsteuer A Rechner
Grundsteuer B Rechner
Sollten Sie mit dem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sein, einige Hinweise zum weiteren Vorgehen:
Ein Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde ist in der Regel erfolglos. Rechtsgrundlage für die Grundsteuer-Festsetzung der Gemeinde ist § 27 Abs. 1 Satz 1 des (Bundes-)Grundsteuergesetzes (GrStG) i.V.m. § 155 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO).
Der vom Finanzamt ergangene Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist ein Grundlagenbescheid, der Grundsteuerbescheid der Stadt Hungen ist lediglich ein Folgebescheid.
Bei Fragen zur
- Erläuterung des Grundsteuerbescheides
- Fragen zur Zahlungsabwicklung
- Anträge/Widerprüche welche die Grundsteuer als solche und nicht den Messbetrag betreffen,
können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung – Abteilung Finanzen (Steuern und Abgaben) wenden. Telefonisch an 06402/8587 oder schriftlich (mit Angabe der Telefonnummer) an veranlagung@hungen.de.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es hier zu Verzögerungen kommen kann.