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Wertstoffhof
Wertstoffhof der Stadt Hungen
Ab Mittwoch, dem 24. April 2024 befindet sich der Wertstoffhof in der Beethovenstraße 51 in der Kernstadt!
Abgegeben werden können Holz, Bauschutt, Metall, verwertbare Kunststoffe (keine Verpackungen), Astwerk, Papier und Pappe sowie Elektro-Kleingeräte. Die Abgabe einer Kofferraumladung pro Wertstoffart, im Fall von Astwerk der Inhalt eines kleinen Anhängers = 0,5 cbm, pro Woche ist kostenlos. Porenbeton und Rigips können hingegen nicht entsorgt werden.
Mit der Einrichtung eines eigenen Wertstoffhofes kommt die Stadt Hungen dem Wunsch vieler Bürger nach. Trotzdem können Hungener Bürger auch weiterhin alle anderen kommunalen Wertstoffhöfe im Landkreis Gießen anfahren.
Wer darf anliefern?
Anliefern darf jede(r) Bürger(in) des Landkreises Gießen (Erst- oder Zweitwohnsitz). Anlieferer mit einem anderem als dem Gießener Nummernschild müssen sich durch Vorlage einer Wohnsitzbestätigung (Personalausweis o.ä.) ausweisen.
Was und bis zu welcher Menge wird angenommen?
Abgegeben werden können in einer Menge von bis zu etwa einem halben Kubikmeter (d.h. Kofferraum oder kleiner Anhänger):
- Altholz aus dem Wohnbereich
- Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips
- Metall (ohne Ölanhaftungen; keine Gaskartuschen)
- Energiesparlampen
- PU-Dosen (Montageschaumdosen)
- Korken
- Elektrokleingeräte bis Toastergröße
- Papier und Pappe
- Astschnitt ; KEIN Grasschnitt
- Kunststoffgegenstände, zum Beispiel Putzeimer, auch große wie Regenfass oder Gartenstühle (jedoch keine Verpackungen, keine Eimer mit Wandfarben)
Alle Abfallarten, die an den kommunalen Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden dürfen, können im Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstraße 220, entsorgt werden. Schadstoffhaltige Abfälle können beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden.
Wertstoffe können bei allen kommunalen Wertstoffhöfen im Landkreis Gießen abgegeben werden. Eine Liste der kommunalen Wertstoffhöfe können Sie auf der Internetseite des Landkreises www.lkgi.de, dort unter „Umwelt, Bauen, Abfall“ weiter bei „Abfall und Entsorgung“, „Zusätzliche Abgabemöglichkeiten“ und „Kommunale Wertstoffhöfe“ einsehen. Pro Woche können Sie eine Kofferraumladung pro Wertstoffart, im Fall von Astwerk den Inhalt eines kleinen Anhängers abgeben. Max. Abgabemenge: 0,5 cbm bzw. eine Kofferraumladung pro Woche und Wertstoff, bei Astwerk ein kleiner Anhänger. Grundsätzlich angenommen wird Holz aus dem Wohnbereich, Bauschutt ohne Porenbeton und ohne Rigips und Metall. Je nach Einrichtung werden noch weitere Fraktionen angenommen.
Entsorgung im Handel
Altöl, Batterien, Akkus, Autobatterien, Elektrogeräte
Altkleider- und Schuhcontainer
Saubere Textilien, Schuhe (paarweise)