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Bauleitplanung
Bebauungspläne im Verfahren
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Rechtskräftige Bebauungspläne
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Flächennutzungspläne im Verfahren
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Rechtskräftige Flächennutzungspläne
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Stadtplanung
Stadtplanung ist das Instrument zur geordneten Entwicklung des Stadtgebietes. Ein wesentliches Element im Alltag der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hungen ist die gebaute Umwelt. Die vielfältigen und oft gegenläufigen Wünsche und Vorstellungen der sich ständig wandelnden Gesellschaft wirken dabei auf das Stadtgefüge ein. Der Bedarf an Bauland und öffentlich nutzbaren Flächen, bestehende Mängel und Problemsituationen geben Anlass zu planen. Die Ziele des Städtebaus, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Schutzes der Umwelt sind dabei zu berücksichtigen.
Die städtebauliche Funktion und Gestaltung bestimmt dabei ganz wesentlich die Qualitäten und Chancen, die die Bürgerinnen und Bürger vorfinden. Aufgabe des Städtebaurechts ist es daher, verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren.
Der in den nächsten Menüpunkten folgende Überblick über die Gesetzlichen Reglungen des Städtebaurechts soll einen Gesamteindruck davon vermitteln, welche verschiedenen Reglungsbereiche es gibt und wie die Vorschriften in das Planungs- und Baurecht eingeordnet werden können.
Da das Planungsverfahren nach dem Baugesetzbuch eine umfassende Berücksichtigung der von der Planung betroffenen und berührten Belange gewährleisten soll, spielt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hungen im Planungsprozess eine wesentliche und nicht zu vernachlässigende Rolle. Bürgern Sie doch einfach mit und schauen Sie sich den Menüpunkt Mitbürgern an.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bauleitplanung erfolgt in der Regel in zwei Stufen:
Flächennutzungsplanung
Die erste Stufe ist der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan). Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet dar, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine rechtsverbindliche Wirkung.
Bebauungsplanung
Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene.
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